Schon seit Beginn meiner ärztlichen Tätigkeit fasziniert mich der Mensch in seiner Ganzheit. Meine berufliche Reise führte mich zunächst durch die Sportmedizin, Orthopädie und Unfallchirurgie und später in die Innere Medizin, insbesondere Kardiologie und Notaufnahme. Diese Jahre haben mich geprägt – sie haben mir gezeigt, wie eng körperliche Prozesse, Emotionen und Lebensumstände miteinander verwoben sind. Heute arbeite ich als Facharzt für Allgemeinmedizin in meiner eigenen Praxis, die ich 2023 eröffnet habe.
Parallel zu meiner klassischen medizinischen Ausbildung begann für mich ein zweiter Weg, der genauso wichtig wurde: die Osteopathie. Seit 2014 behandle ich Menschen osteopathisch und durfte erleben, wie sanfte, achtsame Impulse tiefgreifende Veränderungen anstoßen können. Diese Erfahrungen weckten in mir die Frage, was Heilung eigentlich ausmacht – jenseits von Technik, Medikamenten oder Diagnosen.
Ich war schon immer neugierig auf das, was „zwischen den Zeilen“ geschieht: auf die inneren Zusammenhänge, die feinen Prozesse, die nicht sofort sichtbar sind. Über das Mentaltraining kam ich schließlich in Kontakt mit energetischer Arbeit. Es wurde mir klar, dass Gesundheit nicht nur im Körper entsteht, sondern im Zusammenspiel aus Bewusstsein, Emotion und Energie.
Aus diesem Verständnis heraus entwickelte ich im Laufe der Jahre mein eigenes Behandlungskonzept –
Sie verbindet medizinische Erfahrung, osteopathisches Wissen und eine vertiefte Wahrnehmung für die energetischen Ebenen des Menschen.
Der Wunsch, Menschen wieder näher zu ihrem eigenen Kern, ihrer inneren Stärke und ihrer Selbstheilungskraft zu führen. Denn echte Veränderung geschieht oft dann, wenn wir uns selbst wieder wahrnehmen, verstehen – und zulassen, dass etwas Neues entstehen darf.
Terminanfragen können Sie am Besten per eMail unter docschaffhauser(at)quantenosteopathie.com stellen.
HINWEIS ZU DEN KRANKENKASSEN: Dr. Schaffhauser ist als Osteopath im BVO Bundesverband Osteopathie gelistet. Eine Bezuschussung über die Krankenkassen ist daher grundsätzlich möglich, soweit die jeweilige Kasse dies unterstützt. Die Abrechnung über private Kassen ist nach GOÄ möglich.